News-Bericht

Digital neu aufgestellt? Der Faktencheck

Die Stadt meldet, Friedrichroda sei „digital neu aufgestellt". Wir haben nachgemessen: jedes Formular heruntergeladen, jede Satzung geprüft, die Suche getestet und den Weg eines einzigen Melde-Buttons durch die Gremien verfolgt. Mit Note am Ende. Teil 1 von zwei.

3 von 10
unsere Note für den Zustand
Pflicht halb erfüllt, Fortschritt kaum
35
Formulare, alle als PDF
27 davon nur zum Ausdrucken, keines absendbar
5 Monate
für einen Melde-Button
drei Gremien, noch immer nicht entschieden
Blindtext
im Cookie-Banner der neuen Seite
Platzhalter, den beim Relaunch niemand ersetzt hat

Am 4. August meldete die Stadt Friedrichroda, sie sei „digital neu aufgestellt". Die Internetseite ist neu gebaut, umgesetzt von der Agentur bbsMEDIEN aus Eisenach. Als Anlass nennt die Stadt selbst, es gelte, „die gesetzlichen Bestimmungen der Barrierefreiheit einzuhalten". Angebunden wurden die Thüringer Tourismusdatenbank ThüCAT, das Tourenportal Thüringer Wald und digitale Infoterminals.

Wir haben nachgemessen. Nicht mit einem Gefühl, sondern mit Zahlen: alle 35 Formulare und alle 70 Satzungen heruntergeladen und einzeln geprüft, die Suche mit zehn alltäglichen Anliegen getestet, Ladezeiten gemessen, die Seite auf die Barrierefreiheitskriterien abgeklopft, mit denen die Stadt den Umbau begründet, und im Archiv nachgesehen, wie die Seite vorher aussah. Am Ende geben wir eine Note von 1 bis 10, mit Teilnoten, damit nachvollziehbar ist, wie sie zustande kommt.

Dies ist Teil 1. Er sieht sich an, was ist. Teil 2 rechnet nach, was die Stadt sich Digitalisierung kosten lässt, was sie damit verschenkt und wie sichtbar Friedrichroda im Netz überhaupt ist.

Zuerst: Was gut ist

Die Seite ist schnell und schlank. Die Startseite liefert 84,5 Kilobyte und antwortet in rund anderthalb Sekunden. Für eine kommunale Seite ist das ein guter Wert, und es ist genau das, was Menschen mit schwachem Empfang brauchen. Auf dem Handy verrutscht nichts.

Auch technisch ist sie sauberer als viele Rathausseiten. Wir haben auf der Startseite 208 Textstellen automatisch auf Farbkontrast geprüft: eine einzige unterschreitet den Mindestwert. Die Seite ist als deutschsprachig ausgezeichnet, hat genau eine Hauptüberschrift, kein Bild ohne Alternativtext-Attribut, kein Eingabefeld ohne Beschriftung, das Vergrößern ist nicht gesperrt. Das ist ordentliche Handwerksarbeit.

Und es gibt echte Fortschritte, die in der Meldung gar nicht vorkommen: Seit April 2026 gibt es die meinOrt-App, die wir im Test genauer angesehen haben, mit der man einen Mangel direkt vor Ort melden kann, mit Foto. Das Ratsinformationssystem stellt alle Sitzungsunterlagen öffentlich bereit — nicht jede Gemeinde dieser Größe hat so etwas. Seit Mai gibt es Gäste-WLAN in der Begegnungsstätte.

Das alles gehört gesagt, bevor wir zum Rest kommen.

Der Relaunch ist älter als die Meldung

Wir haben die Seite im Internet-Archiv zurückverfolgt. Das Ergebnis überrascht.

Im November 2025 sah die Seite noch anders aus. Im Februar 2026 lief sie bereits auf Contao, dem freien Redaktionssystem, auf dem sie auch heute läuft. Und die zentrale Stildatei der Seite trägt seit dem 13. Mai 2026 dieselbe unveränderte Kennung wie heute. Contao vergibt diese Kennung neu, sobald sich am Erscheinungsbild etwas ändert. Anders gesagt: Am Aussehen der Seite hat sich seit spätestens Mitte Mai nichts mehr getan — die Meldung kam knapp drei Monate später.

Die Menüstruktur ist zwischen Juli und heute Punkt für Punkt identisch geblieben. Der Umbau, den die Meldung ankündigt, hat also im Wesentlichen im Winter stattgefunden. Was im August dazukam, waren die Tourismus-Anbindungen.

Auch die Vorstellung, die Stadt habe einen fertigen Baukasten gekauft, trifft nicht zu. Contao ist ein kostenloses Open-Source-System. Die Seite ist daraus mit gängigen Zusatzbausteinen zusammengesetzt. Bezahlt wurde die Arbeit der Agentur, nicht ein Produkt von der Stange — 19.444,60 Euro, wie die Beschlussvorlage ausweist. Dazu unten mehr.

Fairerweise gehört dazu: Die Stadt hat drei Angebote eingeholt, bbsMEDIEN war laut Vorlage „das mit Abstand günstigste".

Friedrichroda sieht aus wie Treffurt, Trusetal und Bad Liebenstein

Was uns beim Ansehen der Seite auffiel, ließ sich nachprüfen. Jede Contao-Seite verrät im Quelltext, aus welchen Bausteinen ihr Erscheinungsbild zusammengesetzt ist. Bei Friedrichroda beginnt diese Liste mit einer Datei namens euf_grid.css — dem Grundgerüst, das Spalten, Abstände und Raster der ganzen Seite bestimmt.

Wir haben deshalb andere Thüringer Kommunen abgeklopft. Vier Seiten teilen dieselbe Basis:

  • friedrichroda.de — euf_grid, mmenu, colorbox, swipe. Im Seitenfuß verlinkt: bbsMEDIEN
  • brotterode-trusetal.de — euf_grid, layout, mmenu, colorbox, swipe. Im Seitenfuß: „made by bbsMEDIEN"
  • treffurt.de — euf_grid, customswiper, mmenu, glightbox, swipe. Im Seitenfuß: „bbsMEDIEN Werbeagentur in Eisenach"
  • bad-liebenstein.de — euf_grid, grid, mmenu, swiper, glightbox. Im Impressum: „Umsetzung der Website: bbsMEDIEN – Die Kreativagentur"

Vier Orte, eine Agentur, ein Grundgerüst. Die Farben und Fotos unterscheiden sich, das Skelett darunter ist dasselbe.

Das ist kein Vorwurf an die Agentur. Ein bewährtes Grundgerüst wiederzuverwenden ist wirtschaftlich vernünftig, es senkt Kosten und Fehlerrisiko — und es ist genau der Grund, warum bbsMEDIEN „das mit Abstand günstigste" Angebot abgeben konnte. Wer 19.444,60 Euro bezahlt, bekommt eine solide Standardlösung. Das ist ein fairer Gegenwert.

Die Frage ist, ob das für Friedrichroda reicht. Die Stadt nennt sich „Heilklimatischer Kurort Premium Class" und tritt im Netz auf wie Treffurt und Brotterode-Trusetal — Orte, die ihr im Wettbewerb um Gäste gegenüberstehen. Wer sich als etwas Besonderes darstellen will, kann das nicht mit demselben Baukasten tun wie alle anderen. Ein eigenes Gesicht war schlicht nicht bestellt.

Angekündigt war das seit März 2025

Wer meint, die Meldung vom 4. August sei die erste Nachricht zum Thema gewesen, irrt. Der Umbau ist im Rathaus lange vorher entschieden worden — öffentlich und nachlesbar.

Am 13. März 2025 machte die Stadt die Tagesordnung einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bekannt. Punkt 4: „Außerplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO hier: Erneuerung Website der Stadt Friedrichroda". Am 27. März 2025 wurde darüber öffentlich beraten. Am 26. Juni 2025 berichtete die Kurverwaltung dem Kur- und Kulturausschuss erneut über die „neue Website".

Interessant ist die Begründung in der Beschlussvorlage, denn sie klingt anders als die spätere Erfolgsmeldung. Es waren zwei Zwänge:

Erstens habe der bisherige Systemanbieter Ende 2024 mitgeteilt, dass es für die genutzte Version „kein Update und kein Support mehr" gebe und „damit große Sicherheitslücken bestehen". Zweitens die Barrierefreiheit. Die alte Seite musste also weg, ob die Stadt wollte oder nicht.

Bei der rechtlichen Begründung wird es allerdings schief. Die Vorlage nennt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und eine Frist zum 28. Juni 2025. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und richtet sich in erster Linie an Unternehmen. Für die Internetseite einer Thüringer Kommune gilt das ThürBarrWebG — und dessen Frist lief nicht 2025 ab, sondern am 23. September 2020. Die Stadt hat sich also auf ein Gesetz berufen, das ihr fünf Jahre mehr Zeit gab, als das tatsächlich einschlägige.

Vor allem aber: Die Erneuerung war seit März 2025 beschlossene Sache und seit Februar 2026 im Netz. Die Meldung „digital neu aufgestellt" kam im August 2026.

Der Melde-Button: fünf Monate für einen Link

Wer verstehen will, warum es in Friedrichroda digital nicht vorangeht, muss sich diesen einen Vorgang ansehen. Er ist die ganze Geschichte im Kleinen.

Am 19. März 2026 beantragt die THP-Fraktion, auf der Internetseite einen Melde-Button für Bürgeranregungen und Beschwerden einzurichten. Technisch ist das eine Kleinigkeit: ein Link, ein Formular.

Am 23. April berät der Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es bereits Kontaktformulare gebe und die meinOrt-App einen Mängelmelder habe. Man prüft die Seite der Stadt Büdingen, die im Antrag als Vorbild genannt ist, und findet sie unpraktikabel. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen: eine Ja-Stimme, vier Nein, eine Enthaltung.

Bemerkenswert ist, was in derselben Sitzung nebenbei gesagt wird. Der 1. Beigeordnete Sebastian Klöppel bringt es auf den Punkt: „Digitalisierung ist das Stichwort, der Nutzer sollte gelenkt werden." Er wünscht sich einen Link zur meinOrt-App auf der Homepage. Die Geschäftsführende Beamtin ergänzt, über die App könnten Vereine künftig selbst Veranstaltungen einpflegen, das sei bürgerfreundlich.

Am 7. Mai kommt der Antrag in den Stadtrat. Der Bürgermeister erklärt erneut, mit der meinOrt-App könne jeder unkompliziert per Handy melden. Ratsmitglied Falk Ortlepp regt an, den Button der App einfach auf die Homepage zu legen — „es müsse nur programmiert werden". Markus Völlmer gibt zu bedenken, eine öffentliche Zurschaustellung von Beschwerden solle es nicht geben. Dann stellt Frau Goetsch den Antrag, den Punkt zu vertagen. Der Rat stimmt zu, einstimmig mit 20 Stimmen: zurück in die Ausschüsse.

Seither ist nichts passiert. In den beiden folgenden Stadtratssitzungen am 18. Juni und 2. Juli taucht der Punkt nicht auf, auch nicht im Haupt- und Finanzausschuss am 18. Juni — also genau in dem Gremium, in das der Rat ihn zurückverwiesen hatte. Erst am 18. August 2026, fünf Monate nach dem Antrag, steht er wieder auf einer Tagesordnung: im Ausschuss für Kur, Kultur, Tourismus, Umwelt und Soziales. Ein Knopf auf einer Internetseite wird im Kurausschuss beraten.

Und der Link zur meinOrt-App, den gleich zwei Ratsmitglieder ausdrücklich auf der Startseite haben wollten und der nach Ortlepps Einschätzung „nur programmiert werden" müsste? Wir haben nachgesehen. Er ist nicht auf der Startseite. Nicht unter „Rathaus". Nicht unter „Verwaltung". Die App existiert auf der städtischen Seite ausschließlich als Nachrichtenmeldung vom 29. April, die längst nach unten gerutscht ist. Dazwischen lag ein kompletter Website-Umbau.

Was dieser Vorgang zeigt

An dieser Stelle lohnt es, die Rollen zu sortieren. Die Thüringer Kommunalordnung ist in § 29 Absatz 1 eindeutig: „Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und bestimmt die Geschäftsverteilung. Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse." Der Rat beschließt, die Verwaltung setzt um. Nicht umgekehrt.

Formal ist hier nichts falsch gelaufen: Es gab keinen Beschluss, den die Verwaltung hätte vollziehen müssen, denn der Rat hat vertagt. Und dass die Verwaltung auf bestehende Kontaktformulare und die meinOrt-App hinweist, ist genau ihre Aufgabe — sie soll den Rat beraten.

Trotzdem zeigt der Vorgang ein Muster, und es erklärt, warum Digitalisierung hier so zäh ist. Die Verwaltung äußert Bedenken. Niemand im Raum kann sie fachlich einordnen — niemand kann sagen, ob ein Melde-Button einen Tag oder einen Monat Arbeit bedeutet, was er kostet, ob er die Meldungen der App verdoppelt oder ersetzt. Ohne diese Einordnung bleibt vom Bedenken nur das Bedenken. Und wo niemand widersprechen kann, wird vertagt.

So entsteht ein Kreislauf: Weil Fachkunde fehlt, wird jede technische Kleinigkeit zur Grundsatzfrage. Weil sie zur Grundsatzfrage wird, geht sie durch die Gremien. Weil sie durch die Gremien geht, dauert sie Monate. Und weil sie Monate dauert, traut sich niemand an die großen Themen — an Online-Anträge, an den Anschluss ans Landessystem, an die elektronische Akte.

Ein Link auf der Startseite ist keine Grundsatzentscheidung. Er ist ein Handgriff. Dass daraus in Friedrichroda ein Fünf-Monats-Vorgang mit drei Gremien wird, ist der Grund, warum die großen Dinge liegen bleiben.

Der Kern: 35 Formulare, alle zum Ausdrucken

Die Stadt bietet unter „Formulare" 35 Dokumente an. Wir haben jedes einzelne heruntergeladen und untersucht.

Alle 35 sind PDF-Dateien. Kein einziges lässt sich von der Seite aus online absenden. Und 27 der 35 lassen sich nicht einmal am Rechner ausfüllen — sie enthalten keine Eingabefelder. Der Weg ist: herunterladen, ausdrucken, mit dem Kugelschreiber ausfüllen, ins Rathaus bringen. Acht Formulare kann man am Bildschirm beschreiben, ausdrucken und abgeben muss man auch sie.

Das älteste Formular stammt von 2009, ein weiteres von 2011 — der Antrag auf Vereinsförderung, der bis heute die Jahreszahl 2011 im Dateinamen trägt. Zwei sind von 2016, fünf von 2017, fünfzehn von 2022, zwei von 2025, eines von 2026.

Dabei müsste die Stadt das nicht selbst bauen. Der Freistaat Thüringen betreibt mit ThAVEL ein fertiges Antragssystem, angebunden an das BundID-Konto, mit Bezahlfunktion, Servicekonto und Zuständigkeitsfinder — ausdrücklich als Basisdienst für die Kommunen. Auf der gesamten Internetseite der Stadt Friedrichroda ist dieses System nirgends verlinkt.

Zwei Einschränkungen, die zur Wahrheit gehören. Erstens: Im Haushaltsvorbericht schreibt die Stadt, Urkunden des Standesamtes würden „auch online angeboten" und könnten „sofort digital bezahlt werden". Das ist ein echter Online-Dienst. Nur: Auf der Internetseite ist er nicht zu finden — die Suche nach „online bestellen" führt zum Souvenirshop, nicht zum Standesamt. Zweitens: Ein digitaler Zugang ist verlinkt, nämlich ein Portal für elektronische Rechnungen. Das richtet sich an Firmen, die der Stadt Rechnungen schicken, nicht an Bürger.

Bemerkenswert bleibt die Reihenfolge: Für Souvenirs gibt es einen Onlineshop, für Rechnungssteller ein Portal. Für die Anmeldung eines Hundes gibt es ein PDF von 2022.

Wir haben systematisch gesucht: Die Seite hat 1.139 Unterseiten. Genau zwei tragen die Begriffe „online", „Termin", „Antrag", „Service" oder „digital" im Titel — die Relaunch-Meldung und eine Mitteilung zur digitalen Gästekarte. Naheliegende Adressen für Online-Dienste, Bürgerservice, Terminvereinbarung oder ein Serviceportal gibt es nicht, sie liefern alle eine Fehlerseite.

Blindtext im Cookie-Banner

Und jetzt die Stelle, an der es wehtut, wenn auch anders, als wir zuerst dachten.

Die Stadt begründet den Umbau mit der Barrierefreiheit. Für Thüringer Kommunen gilt das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) samt der zugehörigen Verordnung ThürBITVO. Beide setzen die EU-Richtlinie 2016/2102 um. Nach § 3 ThürBarrWebG und Artikel 7 der Richtlinie muss jede öffentliche Stelle eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Darin muss stehen, welche Inhalte nicht barrierefrei sind und warum, es muss einen Rückmeldemechanismus mit Antwortpflicht binnen eines Monats geben, und es muss auf die Schlichtungsstelle hingewiesen werden.

Diese Erklärung gibt es. Auf friedrichroda.de ist sie als PDF verlinkt, und sie ist inhaltlich in Ordnung: Sie benennt die nicht barrierefreien Inhalte (die Formulare, Downloads und Dokumente), nennt einen Rückmeldeweg und verweist auf die zentrale Überwachungsstelle des Freistaats. Erstellt und zuletzt geprüft wurde sie laut Dokument am 18. April 2024. An der Erklärung selbst ist also nichts auszusetzen. Fair gesagt: Pflicht war sie schon seit dem 23. September 2019 für neue und dem 23. September 2020 für bestehende Seiten, sie kam also reichlich spät. Aber sie ist da und vollständig.

Der Blindtext steht woanders, und ausgerechnet dort, wo ihn jeder zuerst sieht. Beim ersten Besuch von friedrichroda.de öffnet sich, wie auf fast jeder Website, ein Cookie-Hinweis mit den Schaltflächen „Alle akzeptieren" und „Alle ablehnen". Der erklärende Text dieses Einwilligungsbanners lautet in voller Länge:

Hier was längeres. Weit hinten, hinter den Wortbergen, fern der Länder Vokalien und Konsonantien leben die Blindtexte. Abgeschieden wohnen sie in Buchstabhausen an der Küste des Semantik, eines großen Sprachozeans. Ein kleines Bächlein namens Duden fließt durch ihren Ort und versorgt sie mit den nötigen Regelialien.

Cookie-Hinweis auf friedrichroda.de, im Quelltext als „contao-cookiebar" hinterlegt, abgerufen am 14. August 2026

Das ist Blindtext, ein Platzhalter, den Gestalter einsetzen, solange der echte Text fehlt. Er steht nicht auf einer versteckten Unterseite, sondern in dem Banner, das sich jedem Erstbesucher der brandneuen Seite über den Inhalt legt und über das man in die Verarbeitung seiner Daten einwilligen soll. Ein Cookie-Hinweis muss verständlich erklären, worin man einwilligt. Ein Platzhaltertext erklärt gar nichts, und er handelt ausgerechnet von Blindtexten.

Beim „digital neu aufgestellt" hat diesen Text niemand ersetzt, und niemandem ist es aufgefallen. Das ist keine große Rechtsfrage. Aber es ist das sichtbarste Beispiel für das, worum es in diesem ganzen Artikel geht: Am Handwerk der Seite stimmt vieles, an der Sorgfalt im Detail fehlt es.

Die Dokumente: Ortsrecht, das niemand vorlesen kann

Die Pflicht endet nicht bei der Seite. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt ausdrücklich klar: „Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung erstreckt sich auf alle Inhalte, die in den genannten Anwendungen integriert sind, also zum Beispiel auch auf PDF-Dateien, Videos und Grafiken."

Wir haben alle 70 Satzungen der Stadt heruntergeladen. Damit ein Vorleseprogramm ein PDF erfassen kann, braucht es eine hinterlegte Struktur, ein sogenanntes getaggtes PDF. Bei den Satzungen ist das bei 12 von 70 der Fall.

Sechs Satzungen sind reine Bild-Scans ohne jede Textebene. Für ein Vorleseprogramm sind sie leer, sie lassen sich nicht durchsuchen, man kann nichts daraus kopieren. Betroffen sind die Museumsordnung, die 1. Änderung der Museums-Gebührenordnung, die Preisordnung für die Marienglashöhle, die 2. Änderung der Beitragssatzung, die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung — und die Hebesatz-Satzung, also jene Satzung, die festlegt, welche Grund- und Gewerbesteuer in Friedrichroda zu zahlen ist.

Bei den Formularen ist es etwas besser: 24 von 35 sind getaggt. Zwei sind reine Bild-Scans, die Wohnungsgeberbescheinigung und die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung. Wer nicht sehen kann und umzieht, bekommt für seine Meldepflicht ein Dokument, das sein Vorleseprogramm nicht lesen kann.

Auch der Haushaltsplan 2026 ist ein reiner Bild-Scan: 194 Seiten ohne eine einzige auslesbare Textzeile. Das wichtigste Dokument der kommunalen Selbstverwaltung lässt sich weder durchsuchen noch vorlesen.

Man muss wissen, wie das Amt es nennt

Die Suche funktioniert — solange man die Verwaltungssprache beherrscht. Sie kennt keine Wortformen:

  • „Anmeldung" findet 6 Treffer. „anmelden" findet 0.
  • „Abfall" findet 2. „Müllabfuhr" findet 0.
  • „Meldestelle" findet 3. „Einwohnermeldeamt" findet 0.
  • „Gewerbe" findet 10. „Gewerbeanmeldung" findet 0.

Wir haben zehn alltägliche Anliegen so eingegeben, wie ein Mensch sie formuliert. Sechs liefern kein Ergebnis: „Wohnsitz anmelden", „Gewerbeanmeldung", „Müllabfuhr", „Kita Anmeldung", „Sperrmüll", „Reisepass". Zu fast allen gibt es Inhalte — sie heißen nur anders. Ein Suchfeld im Seitenkopf gibt es ohnehin nicht, „Suche" ist ein eigener Menüpunkt.

Im Hauptmenü stehen zehn Einträge. Vor dem „Rathaus" kommen drei Tourismus-Rubriken. Das kann man so entscheiden, Friedrichroda lebt vom Tourismus. Es beantwortet aber die Frage, für wen die Seite gebaut wurde.

Das Ratsinformationssystem

Wer nachlesen will, was der Stadtrat beschließt, verlässt die Stadtseite: Das Ratsinformationssystem liegt unter eigener Adresse und sieht anders aus. Dass es existiert, ist gut. Es ist allerdings schwer — ein Aufruf der Sitzungsübersicht lädt beim ersten Besuch rund 3 Megabyte über 109 Einzelanfragen und braucht dreieinhalb Sekunden, für eine Terminliste. Immerhin ist es responsiv.

Unsere Note für den Zustand

Jetzt die Bewertung. Sie ist unsere Einschätzung, keine Messung — aber sie stützt sich auf die Messungen oben. Die Frage lautet: Wird Digitalisierung hier vorangetrieben, oder wird das Nötigste getan?

Technische Basis der Seite: 7 von 10. Schnell, schlank, responsiv, sauber ausgezeichnet. Handwerklich gut gemacht.

Gesetzliche Pflicht Barrierefreiheit: 3 von 10. Die Seite selbst hält weitgehend stand, und die vorgeschriebene Erklärung ist vorhanden und vollständig. Aber 58 von 70 Satzungen sind nicht getaggt, sechs sind unlesbare Scans, der Haushaltsplan ebenfalls, und das Cookie-Banner der Seite besteht aus Blindtext.

Verwaltung digital: 1 von 10. 35 Formulare zum Ausdrucken, kein Anschluss an das kostenfrei bereitstehende Landessystem, elektronische Akte verschoben, medienbruchfreie Online-Anträge verschoben. Der eine echte Online-Dienst — Urkunden vom Standesamt — ist auf der Seite nicht auffindbar.

Auffindbarkeit und Bürgernähe: 4 von 10. Die Suche verlangt Amtsdeutsch, das Rathaus steht hinter dem Tourismus, die eigene App ist nicht verlinkt.

Tempo und Entscheidungsfähigkeit: 2 von 10. Fünf Monate, drei Gremien und noch kein Ergebnis für einen Link.

Gesamt für den Zustand: 3 von 10.

In Teil 2 kommt die zweite Note dazu: für Mitteleinsatz und Außenwirkung.

Unsere Meinung

Der folgende Teil ist unsere Meinung, klar getrennt von den Fakten.

Uns geht es nicht darum, eine Verwaltung vorzuführen, in der wenige Menschen sehr viele Themen bearbeiten. Eine neue Internetseite ist dort schon ein Kraftakt, und die Kolleginnen und Kollegen im Rathaus haben ihn geschafft.

Was uns aufstößt, ist etwas anderes: das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ergebnis. Ein Melde-Button ist keine strategische Weichenstellung, sondern eine technische Kleinigkeit. Er braucht keine fünf Monate, keine drei Gremien und keine Grundsatzdebatte. Er braucht jemanden, der entscheiden darf, und einen Nachmittag Arbeit.

Genau daran krankt es: Für digitale Fragen ist niemand erkennbar zuständig. Es gibt keine sichtbare Strategie, was in welcher Reihenfolge digitalisiert werden soll, und niemanden mit Fachkunde, der dem Rat sagen kann, was eine Sache kostet, wie lange sie dauert und ob sie sinnvoll ist. Also wird jede Einzelfrage zum Ratsthema, jedes Ratsthema zum Gremienlauf, und am Ende steht eine Vertagung. Dass ein Knopf für eine Internetseite im Kurausschuss landet, ist kein Zufall — es ist das Symptom.

Und der Rückstand ist kein Gefühl. Man muss dafür nicht einmal auf Gesetze und Fristen schauen — es reicht die Frage, was vor zehn Jahren technisch möglich gewesen wäre.

Ein Formular, das man ausfüllt und mit einem Klick abschickt, gibt es im Internet, seit es das Internet für alle gibt. Das ist Technik aus den Neunzigern. Eine Terminvergabe online, damit niemand umsonst ins Rathaus läuft: in vielen Kommunen seit weit über zehn Jahren üblich. Ein PDF mit Textebene, das man durchsuchen und vorlesen lassen kann: Texterkennung ist seit Jahrzehnten Standard — wir haben den Haushaltsplan der Stadt an einem Nachmittag maschinell lesbar gemacht.

Nichts davon ist neu. Nichts davon ist teuer. Nichts davon erfordert Pionierarbeit. Und trotzdem gilt für Friedrichroda heute, im Jahr 2026: kein Online-Antrag, keine Terminvergabe, 27 von 35 Formularen nicht einmal am Bildschirm ausfüllbar, der Haushaltsplan als Bilderstapel, kein Link zur eigenen App auf der Startseite.

Das ist der eigentliche Befund. Nicht dass die Stadt gesetzliche Fristen gerissen hat — auch das, und zwar seit 2019 und 2022. Sondern dass sie einen Stand hat, den man vor zehn Jahren hätte erreichen können, mit der Technik von damals.

Das Blindtext-Banner ist dabei nur das sichtbarste Detail. Zusammen mit den nicht lesbaren Satzungen und dem gescannten Haushaltsplan zeigt es, dass beim neuen Auftritt niemand die Details geprüft hat. Für die nicht barrierefreien Dokumente hat Thüringen eine zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit. Ein Anruf dort dürfte schneller wirken als fünf Monate Gremienlauf.

Wie es weitergeht

In Teil 2: Was Digitalisierung Friedrichroda wert ist rechnen wir nach: Wie viel Geld steckt die Stadt tatsächlich in Digitalisierung, was hätte die Erhöhung des Kurbeitrags stattdessen finanzieren können, was hätten Hotels, Pensionen und Cafés davon — und mit welcher Reichweite geht Friedrichroda eigentlich ins Netz? Mit einer zweiten Note.

Ein Teil 3 folgt später zur Digitalisierung im ganzen Ort: Breitband, Mobilfunk, Schulen.

Quellen

  • Stadt Friedrichroda: „Friedrichroda digital neu aufgestellt", 04.08.2026 – die Mitteilung, auf die sich dieser Artikel bezieht
  • Cookie-Hinweis auf friedrichroda.de – der Einwilligungstext des Banners besteht aus Blindtext (im Quelltext „contao-cookiebar"), abgerufen und gesichert am 14.08.2026
  • Erklärung zur Barrierefreiheit der Stadt Friedrichroda – als PDF auf friedrichroda.de/barrierefreiheit verlinkt, vollständige Erklärung nach ThürBarrWebG, erstellt und geprüft am 18.04.2024
  • Formularseite der Stadt Friedrichroda – alle 35 Formulare am 14.08.2026 heruntergeladen und einzeln geprüft
  • Satzungsrecht der Stadt Friedrichroda – alle 70 Satzungen am 14.08.2026 heruntergeladen und einzeln geprüft
  • Suche der Stadt Friedrichroda – getestet am 14.08.2026 mit zehn Anliegen und zehn Vergleichsbegriffen
  • Die meinOrt-App, Mitteilung der Stadt vom 29.04.2026 – einzige Fundstelle der App auf der städtischen Seite
  • Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2026, TOP 5.1 – Beschlussempfehlung zur Ablehnung mit 1 Ja, 4 Nein, 1 Enthaltung; Wortmeldungen Klöppel und Geschäftsführende Beamtin. Öffentlich im Ratsinformationssystem
  • Niederschrift des Stadtrates vom 07.05.2026, TOP 8 – Vertagung mit 20 Ja-Stimmen und Rückverweisung in die Ausschüsse; Wortmeldungen Pradel, Bürgermeister, Ortlepp, Völlmer, Goetsch. Öffentlich im Ratsinformationssystem
  • Beschlussvorlage HuF/VIII/2025/006 vom 11.03.2025, Kur- und Tourismusamt, beraten im Haupt- und Finanzausschuss am 27.03.2025 – „Außerplanmäßige Ausgabe nach § 58 ThürKO hier: Erneuerung Website der Stadt Friedrichroda"; Kosten 19.444,60 € aus der allgemeinen Rücklage; Begründung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem Auslaufen von Update und Support beim bisherigen Systemanbieter Ende 2024; drei eingeholte Angebote, bbsMEDIEN als günstigstes. Öffentlich im Ratsinformationssystem, Sitzung 163096
  • Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung vom 13.03.2025 – Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2025, TOP 4
  • Tagesordnung des Ausschusses für Kur, Kultur, Tourismus, Umwelt und Soziales vom 26.06.2025, TOP 5 – erneuter Bericht zur „neuen Website Stadt Friedrichroda"
  • Ratsinformationssystem der Stadt Friedrichroda – Tagesordnungen und Niederschriften; Wiederaufruf des Antrags am 18.08.2026 im Ausschuss für Kur, Kultur, Tourismus, Umwelt und Soziales
  • ThAVEL – Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen – Landesplattform mit BundID-Anmeldung und Bezahlfunktion
  • Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit des Freistaats Thüringen – zuständig für die Überwachung nach ThürBarrWebG
  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zur EU-Richtlinie 2016/2102 – Fristen 23.09.2019, 23.09.2020 und 23.06.2021, Pflichtinhalte der Erklärung, ausdrückliche Geltung für PDF-Dateien
  • Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen – Artikel 7 zur Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Quelltextvergleich der Seiten friedrichroda.de, brotterode-trusetal.de, treffurt.de und bad-liebenstein.de am 14.08.2026 – alle vier binden dasselbe Contao-Grundgerüst euf_grid.css samt mmenu ein; Agenturnachweise im jeweiligen Seitenfuß beziehungsweise Impressum. Zum Gegentest elf weitere Thüringer Kommunalseiten geprüft, darunter Gotha, Waltershausen, Ohrdruf, Bad Tabarz, Oberhof und Ruhla — dort findet sich diese Basis nicht
  • Internet Archive, Aufnahmen von friedrichroda.de vom 11.11.2025, 01.02.2026, 13.05.2026 und 18.07.2026 – Grundlage für die Datierung des Umbaus über die unveränderte Kennung der Stildatei
  • Eigene Messungen vom 14.08.2026 – Farbkontrast, Alternativtexte, Überschriftenstruktur, Feldbeschriftungen und Zoom nach WCAG 2.1 AA; Prüfung aller PDF-Dateien auf Dokumentstruktur, Sprachauszeichnung, Formularfelder und Textebene; Datenmenge, Anfragezahl und Antwortzeit. Verfahren und Rohwerte stellen wir auf Anfrage zur Verfügung
  • Teil 2: Was Digitalisierung Friedrichroda wert ist – Haushaltszahlen, Modellrechnungen und die Reichweite der städtischen Kanäle
  • Nicht Gegenstand dieses Artikels sind Zuständigkeiten, die beim Landkreis Gotha liegen. Bei den Suchanfragen haben wir nur gewertet, was die Stadt selbst auf ihrer Seite behandelt
Fazit

Die Seite ist handwerklich ordentlich, der Weg zum Amt ist es nicht. Nichts von dem, was hier fehlt, ist neue Technik — ein Formular zum Absenden gab es schon vor zehn Jahren. Was fehlt, ist jemand, der zuständig ist und entscheiden darf. (Meinung der Redaktion.)

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