Bergtheater, Teil 3: Die Stadt antwortet, und die Antwort sagt mehr, als sie soll
Nach rund sechs Wochen und einen Monat über unserer Frist hat die Stadt auf unsere Fragen zum Verkauf des Bergtheaters geantwortet, nicht der Bürgermeister, sondern die Verwaltung. Die Antwort klärt zwei Punkte fair auf. Vor allem aber bestätigt sie, was wir befürchtet haben: über ein Gut der ganzen Stadt wurde im nichtöffentlichen Teil entschieden, Fakten wurden vor jeder öffentlichen Debatte geschaffen, Preis und Bedingungen bleiben geheim. Fakten zuerst, Meinung klar getrennt.
In Teil 1 haben wir gefragt, in Teil 2 offengelegt, was uns bei den öffentlichen Unterlagen auffällt. An beide Seiten ging vorab die Bitte um Stellungnahme, an den Thüringer Bergteufel e.V. und die Familie Völlmer ebenso wie an die Stadt. Vom Verein und der Familie kam bis heute nichts. Die Stadt hat jetzt geantwortet. Diese Antwort ist der Anlass für Teil 3. Und weil wir es in Teil 2 versprochen haben, drucken wir sie vollständig ab.
Wie immer trennen wir sauber: erst die Fakten und die Antwort im Wortlaut, dann, klar gekennzeichnet, unsere Meinung.
Rund sechs Wochen, dann eine Antwort, aber nicht vom Bürgermeister
Unsere Fragen gingen am 12. Juli 2026 raus, mit einer Frist bis zum 22. Juli. Diese Frist verstrich ohne ein Wort. Geantwortet hat die Stadt erst jetzt, rund sechs Wochen nach unserer Anfrage und einen vollen Monat, nachdem die Frist abgelaufen war. Das ist bemerkenswert für ein paar sachliche Fragen zu einem Vorgang, der die ganze Stadt betrifft.
Bemerkenswert ist auch, wer geantwortet hat. Nicht der Bürgermeister, sondern die Verwaltung. Aus der Antwort selbst geht hervor, dass man dort davon ausgegangen war, der Bürgermeister werde die Fragen beantworten. Getan hat er es nicht. Zur Erinnerung: Es geht um den Verkauf eines Kulturguts, das allen Bürgerinnen und Bürgern gehört.
Die Antwort der Stadt im Wortlaut
Wir geben die Antwort ungekürzt wieder. Die Fragen sind unsere, die Antworten stammen aus dem Rathaus.
1. In welchem Verfahren und mit welchem Zeitplan soll über den Verkauf entschieden werden, und ist eine Entscheidung im öffentlichen oder im nichtöffentlichen Teil vorgesehen? Ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein Beschluss gefasst? „Der Beschluss zum Verkauf wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am 05.03.2026 gefasst.“
2. Wurde geprüft, ob statt eines Verkaufs eine Pacht oder ein Erbbaurecht in Betracht kommt? Falls ja: mit welchem Ergebnis? „Über den Inhalt der Beratung kann öffentlich keine Auskunft gegeben werden. Nur so viel: das Thema wurde an mehreren Terminen im Vorfeld im Bauausschuss, im Ausschuss für Kur, Kultur, Tourismus, Umwelt u. Soziales sowie im Haupt- und Finanzausschuss intensiv vorberaten.“
3. Wie wird mit dem möglichen Interessenkonflikt eines Stadtratsmitglieds umgegangen, das zugleich dem Vorstand des kaufenden Vereins angehört (§ 38 ThürKO)? „Das Stadtratsmitglied war selbstverständlich gem. § 38 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und im Raum jeweils nicht anwesend. Lediglich die Projektvorstellung im öffentlichen Teil der Sitzung übernahm der Antragsteller. Die Diskussionen fanden im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen statt.“
4. Der Orchestergraben soll laut Niederschrift „schnellstmöglich“ und nicht reversibel verfüllt werden. Wurden am Bergtheater bereits bauliche Veränderungen vorgenommen? Lag eine Genehmigung vor, und wurde der Denkmalschutz beteiligt? „Es wurde nach Beschlussfassung eine Überlassungsvereinbarung mit teilweisem Besitzübergang geschlossen. Das Bergtheater steht nicht unter Denkmalschutz.“
5. Ist gesichert, dass das Bergtheater als Kulturgut öffentlich zugänglich bleibt, auch für andere Vereine und Veranstalter? „Es wird verschiedene Regelungen im Kaufvertrag geben, diese sind Bestandteil der Beschlussfassung.“
Was die Antwort klärt, und was wir richtigstellen
Zwei Dinge nehmen wir aus dieser Antwort mit, und beide gehören fairerweise an den Anfang.
Erstens die Befangenheit. In Teil 2 war für uns aus den öffentlichen Niederschriften nicht eindeutig erkennbar, ob das betroffene Stadtratsmitglied bei Beratung und Abstimmung ausgeschlossen war. Die Stadt sagt nun klar: Ja. Herr Völlmer sei nach § 38 der Thüringer Kommunalordnung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen gewesen und jeweils nicht im Raum anwesend, nur die Projektvorstellung im öffentlichen Teil habe der Antragsteller übernommen. Das ist eine Antwort auf unsere offene Frage, und wir halten sie fest: Formal wurde das Mitwirkungsverbot beachtet.
Zweitens der Denkmalschutz. Die Stadt stellt klar, dass das Bergtheater nicht unter Denkmalschutz steht. In Teil 2 hatten wir das Haus zweimal als „denkmalgeschützt“ bezeichnet. Das war nicht korrekt, und das stellen wir hiermit ausdrücklich richtig. Für die Sache heißt das allerdings nicht Entwarnung, im Gegenteil: Ohne Denkmalschutz gab es keine Hürde, die den unumkehrbaren Umbau hätte aufhalten können. Es lag allein in der Verantwortung der Eigentümerin, also der Stadt.
Was jetzt feststeht: verkauft, im nichtöffentlichen Teil
Der wichtigste Satz der ganzen Antwort steht bei Frage 1. In Teil 2 mussten wir festhalten, dass es einen öffentlichen Verkaufsbeschluss nicht gibt. Jetzt wissen wir, warum: Der Beschluss zum Verkauf wurde am 5. März 2026 gefasst, aber im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung. Er ist also längst gefallen, nur eben hinter verschlossenen Türen.
Das ist der Kern. Über den Verkauf eines Kulturguts, das der ganzen Stadt gehört, wurde nicht öffentlich abgestimmt. Die Bürgerinnen und Bürger, denen das Haus gehört, haben von der Entscheidung nichts mitbekommen und konnten sie nicht mitverfolgen. Wir sagen ausdrücklich nicht, dass das rechtswidrig war. Grundstücksgeschäfte dürfen aus guten Gründen nichtöffentlich beraten werden, etwa um Preise zu schützen. Die Frage ist eine andere: Muss der grundsätzliche Verkauf eines öffentlichen Kulturguts wirklich vollständig im Verborgenen entschieden werden, ohne dass die Eigentümer, die Bürger, je gefragt werden?
Erst der Besitz übergeben, dann verfüllt
Frage 4 fügt ein Puzzleteil hinzu, das den Ablauf klarmacht. Die Stadt schreibt, nach der Beschlussfassung sei eine „Überlassungsvereinbarung mit teilweisem Besitzübergang“ geschlossen worden. Auf gut Deutsch: Nachdem der Verkauf im nichtöffentlichen Teil beschlossen war, hat die Stadt dem Verein die Bühne bereits übergeben, noch bevor der Kaufvertrag öffentlich ist und noch bevor irgendjemand außerhalb der Gremien mitreden konnte.
Und genau auf dieser Grundlage wurde dann der Orchestergraben verfüllt, unumkehrbar, wie der Verein es selbst angekündigt und auf seinem Instagram-Kanal gezeigt hat. Die Reihenfolge, die sich daraus ergibt, ist die eigentliche Nachricht: erst der nichtöffentliche Beschluss, dann die stille Übergabe an den Verein, dann die vollendeten Tatsachen am Bauwerk. Die öffentliche Debatte, die es bei einem solchen Schritt geben müsste, kam in dieser Kette gar nicht vor.
Was offen bleibt
Auf die beiden Fragen, die für die Bürger am wichtigsten sind, gibt die Antwort keine Auskunft. Wo es konkret wird, redet sie um den heißen Brei, statt Klartext zu reden.
Ob eine Pacht oder ein Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf ernsthaft geprüft wurde, bleibt unbeantwortet. Die Stadt verweist nur darauf, das Thema sei in mehreren Ausschüssen „intensiv vorberaten“ worden, über den Inhalt könne öffentlich keine Auskunft gegeben werden. Ob der schonendere Weg, bei dem die Stadt Eigentümerin bliebe, überhaupt auf dem Tisch lag, erfahren wir nicht.
Ob das Bergtheater als Kulturgut für alle offen zugänglich bleibt, auch für andere Vereine und Veranstalter, bleibt ebenfalls offen. Es werde „verschiedene Regelungen im Kaufvertrag geben“, heißt es, diese seien Bestandteil der Beschlussfassung. Welche das sind, steht nicht da. Ein Verweis auf einen Vertrag, den niemand sehen darf, ist keine Zusage, auf die man sich verlassen kann.
Und der Kaufpreis? Nicht genannt. Auch nach dieser Antwort weiß die Öffentlichkeit nicht, zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen ihr Kulturgut den Eigentümer wechselt.
Kommentar: Hinterzimmer statt Bürgerbeteiligung
Der folgende Teil ist unsere Meinung, klar getrennt von den Fakten oben.
Fangen wir mit dem Fairen an. Dass die Stadt überhaupt geantwortet hat, rechnen wir ihr an, denn der Verein und die Familie Völlmer haben bis heute geschwiegen. Und wo die Antwort etwas klärt, sagen wir es: Das Mitwirkungsverbot nach § 38 wurde beachtet, und das Haus steht nicht unter Denkmalschutz, wie wir fälschlich geschrieben hatten. Beides halten wir fest.
Und dann bleibt trotzdem ein bitterer Nachgeschmack, und der hat einen Namen: Hinterzimmer. Der Verkauf eines Kulturguts, das der ganzen Stadt gehört, wird im nichtöffentlichen Teil beschlossen. Danach wird dem Käufer still der Besitz übergeben, und es werden unumkehrbare Fakten geschaffen, ein zugeschütteter Orchestergraben, bevor die Öffentlichkeit auch nur ein Wort mitreden konnte. Auf Nachfrage lässt man sich rund sechs Wochen Zeit, antwortet dann nicht durch den Bürgermeister, sondern durch die Verwaltung, und auf die zwei Fragen, die die Bürger am meisten angehen, den möglichen schonenderen Weg und die Garantie auf freien Zugang, kommt keine Auskunft. Das ist kein Vorwurf einer Straftat. Aber es ist Mauschelei, und es hat ein Muster: die Verschwiegenheit ist hier Methode, kein Ausrutscher.
Und man kommt schwer um den Eindruck herum, dass dieser Weg bewusst gewählt wurde. Nichtöffentlich zu handeln hat einen bequemen Nebeneffekt: Solange nichts nach draußen dringt, gibt es keine Bürgerbeschwerden, keine unbequemen Fragen in einer öffentlichen Sitzung, keine Debatte, die ein Vorhaben noch aufhalten könnte. Erst entscheiden, den Besitz übergeben und die Fakten schaffen, und die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen stellen, das wirkt nicht wie ein Versehen, sondern wie Absicht: die Bürger sollten außen vor bleiben, bis nichts mehr zu ändern ist. Und weil der Verkauf nie öffentlich bekannt gemacht wurde, hatte kein Bürger überhaupt die Chance, sich zu wehren, kein Einwand, kein Bürgerbegehren, nichts. Das ist, offen gesagt, eine Schande. Genau das ist der Kern des Problems. Wer den öffentlichen Widerspruch fürchtet, umgeht ihn nicht, indem er die Öffentlichkeit ausschließt. Er nimmt sie ernst.
So etwas kennt man aus Zeiten, die wir überwunden glaubten. Wichtige Dinge wurden im kleinen Kreis entschieden, die Öffentlichkeit erfuhr davon, wenn überhaupt, hinterher. Wer nachfragte, bekam Verweise auf Beratungen, in die man keinen Einblick gewährt. Genau so fühlt sich dieser Vorgang an. Das ist nicht die Art, wie man in einer Demokratie mit dem Eigentum der Bürger umgeht.
Und Friedrichroda hätte es besser wissen können, denn das mahnende Beispiel steht im eigenen Ort. Schloss Reinhardsbrunn wurde nach der Wende in private Hände verkauft, wechselte mehrfach den Eigentümer und landete 2008 bei Investoren mit großen Hotelplänen, die nie Wirklichkeit wurden. Was blieb, war der jahrelange Verfall eines bedeutenden Kulturdenkmals, bis der Freistaat 2016 nur noch mit einem Enteignungsverfahren eingreifen konnte, um es überhaupt zu retten. Ein öffentliches Kulturgut, einmal aus der Hand gegeben, war beinahe verloren, und die Allgemeinheit trägt die Folgen bis heute. Natürlich ist ein engagierter Verein aus dem Ort nicht mit fernen Investoren gleichzusetzen, das wäre unfair. Aber das Muster ist dasselbe: Ein Denkmal, das allen gehört, wird abgegeben, und die Kontrolle darüber gibt man gleich mit. Aus dieser eigenen Geschichte, so scheint es, hat man nichts gelernt.
Denn dafür sind Stadtrat und Bürgermeister nicht gewählt worden. Sie sind gewählt, um die Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und mit dem, was allen gehört, offen und nachvollziehbar umzugehen. Sie sind nicht gewählt, um über ein Gut der ganzen Stadt zu verfügen, als wäre es ihr eigenes, und die Eigentümer, die Bürger, erst im Nachhinein zu informieren. Ein Rathaus ist keine Alleinherrschaft. Wer sich so verhält, verwechselt ein öffentliches Amt mit privatem Besitz.
Und das alles passiert nicht im luftleeren Raum. Es passiert in einer Stadt, deren Kasse leer ist, die den Kurbeitrag anhebt, nach den eigenen Worten der Verwaltung, um das Ausgabenniveau überhaupt noch halten zu können, und die von ihren Gästen und Bürgern mehr verlangt, ohne ihnen mehr zu bieten. In dieser Lage ein Kulturgut hinter verschlossenen Türen zu verkaufen, zu einem Preis, den niemand kennt, ist nach der Erhöhung des Kurbeitrags der nächste Fehltritt. Es passt in ein Bild, in dem die Stadt bei ihren Bürgern kassiert und über deren Köpfe hinweg entscheidet.
Was wäre der richtige Weg? Erstens: offenlegen. Den Kaufpreis und die entscheidenden Bedingungen, gerade die zum freien Zugang, gehören auf den Tisch, so weit das rechtlich möglich ist, und möglich ist mehr, als gern behauptet wird. Zweitens: Der grundsätzliche Verkauf eines öffentlichen Kulturguts gehört vor die Öffentlichkeit, notfalls vor einen Bürgerentscheid nach § 17 der Thüringer Kommunalordnung. Und drittens bleibt es dabei: Eine Pacht oder ein Erbbaurecht wäre der bessere Weg gewesen. Der Verein hätte seine Planungssicherheit, und die Stadt hätte ihr Eigentum am Kulturgut behalten. Verkaufen muss man hier nach wie vor gar nichts.
Das Engagement des Vereins für das Bergtheater stellen wir dabei nicht in Abrede. Aber je mehr sich lohnt, wofür jemand kämpft, desto mehr Recht haben die Bürger auf Offenheit darüber, was mit ihrem Eigentum geschieht. Bekommen sie diese Offenheit nicht, bleibt am Ende genau der Eindruck, den man mit ein bisschen Transparenz mühelos hätte vermeiden können.
Quellen
- Antwort der Stadt Friedrichroda auf unsere Fragen zum Bergtheater, eingegangen im August 2026 (Antwort aus der Verwaltung, nicht vom Bürgermeister); Wortlaut oben vollständig wiedergegeben. Unser Ersuchen um Stellungnahme datiert vom 12. Juli 2026 mit Frist zum 22. Juli 2026, liegt der Redaktion vor, kein öffentlicher Link
- RIS Friedrichroda, Bauausschuss 24.02.2026 und Ausschuss für Kur, Kultur, Tourismus, Umwelt und Soziales 03.03.2026 - Projektvorstellung, dauerhaftes und nicht reversibles Verfüllen des Orchestergrabens, Musical als Schwerpunkt
- Instagram-Kanal des Thüringer Bergteufel e.V. - eigene Veröffentlichung zum verfüllten Orchestergraben
- § 17 ThürKO, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und § 38 ThürKO, Mitwirkungsverbot bei Befangenheit - Landesrecht Thüringen
- Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) - Gesetze im Internet
- Zum Beispiel Schloss Reinhardsbrunn: nach der Wende privatisiert (1992), mehrfacher Eigentümerwechsel, ab 2008 in der Hand von Investoren mit gescheiterten Hotelplänen, jahrelanger Verfall, ab 2016 Enteignungsverfahren des Freistaats Thüringen. Übersichten dazu u. a. stadtentwicklung-thueringen.de und kulturbewahren.de; das Schloss gehört heute dem Freistaat (vgl. unseren Haushaltsartikel)
- Eigene Auswertung des Haushaltsplans 2026 der Stadt Friedrichroda - zur Erhöhung des Kurbeitrags und zur Haushaltslage: Sprung der Einnahmen aus Gebühren und Kurtaxe von rund 1,21 auf rund 1,70 Millionen Euro (Haushaltsplan 2026), Kurbeitrag laut Verwaltung „spätestens ab 2026 unumgänglich, um das Ausgabenniveau der letzten Jahre halten zu können“
- Teil 1: Der Teufel steckt im Detail und Teil 2: Was uns beim geplanten Verkauf auffällt - unsere bisherige Berichterstattung
- Nicht öffentlich zum Redaktionsschluss: Kaufpreis und die konkreten Klauseln des Kaufvertrags, auch zum freien Zugang
Die Stadt hat geantwortet, und das ist mehr, als der Verein getan hat. Zwei Dinge stellen wir richtig: die Befangenheit war geregelt, und das Haus steht nicht unter Denkmalschutz. Der Kern aber bleibt: über ein Gut, das der ganzen Stadt gehört, wurde hinter verschlossenen Türen entschieden, unumkehrbare Fakten wurden vor jeder öffentlichen Debatte geschaffen, und Kaufpreis wie Bedingungen bleiben geheim. So entsteht kein Vertrauen. (Meinung der Redaktion, klar getrennt von den Fakten.)