Bergtheater, Teil 2: Was uns beim geplanten Verkauf auffällt
In Teil 1 haben wir die offenen Fragen zum geplanten Verkauf des Bergtheaters gestellt und allen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Familie Völlmer und der Verein haben nicht geantwortet. Hier steht, was uns bei der Prüfung der öffentlichen Unterlagen aufgefallen ist. Fakten zuerst, Meinung klar getrennt, kein Vorwurf.
In Teil 1 haben wir die offenen Fragen zum geplanten Verkauf des Bergtheaters an den Thüringer Bergteufel e.V. gestellt und allen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wir hatten um Rückmeldung bis zum 22. Juli 2026 gebeten und danach noch eine weitere Woche zugewartet. Von der Familie Völlmer und dem Verein kam bis heute keine Antwort.
Deshalb legen wir jetzt offen, was uns bei der Prüfung der öffentlichen Unterlagen aufgefallen ist. Wir trennen sauber: erst die belegten Fakten, dann die Fragen, die sie aufwerfen, und ganz am Ende, klar gekennzeichnet, unsere Meinung. Nichts davon ist der Vorwurf, dass etwas Unrechtes geschieht. Es sind Beobachtungen und Fragen an ein Vorhaben, das ein öffentliches Kulturgut betrifft.
Der Vorstand ist die Familie
Der Verein, der das städtische Bergtheater kaufen will, wird von einer Familie geführt. Im Vereinsregister des Amtsgerichts Gotha (VR 141588, Abruf vom 14. Juli 2026) sind als vertretungsberechtigter Vorstand genau zwei Personen eingetragen: Markus Völlmer als Vorsitzender und Daniela Völlmer als stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Der Verein hat nach eigenen Angaben 42 Mitglieder, an der Spitze steht das Ehepaar Völlmer.
Das ist zunächst nur eine Feststellung, kein Vorwurf. Ein eingetragener Verein darf so aufgestellt sein. Wichtig wird es, weil derselbe Vorsitzende zugleich im Stadtrat sitzt, der über den Verkauf mitentscheidet.
Ein Konstrukt, das sich kaum trennen lässt
Als wir die Internetseite der Familie geöffnet haben, waren wir zunächst schlicht verwirrt. Auf einer einzigen Website, markus-voellmer.de, und unter einem gemeinsamen Impressum laufen nebeneinander: der Thüringer Bergteufel e.V., das Devil Stage Festival, die Firma Bergteufel Events (verantwortlich Daniela Völlmer), das angekündigte „Bergteufel, das Musical" als eigene Produktion aus der Familie sowie das private Gewerbe von Markus Völlmer als Holzbildhauer und Pyrotechniker (Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Alles trägt denselben Namen, alles nennt dieselbe Adresse, den Nelkenweg 13, der zugleich die private Anschrift der Familie Völlmer ist.
Damit liegt die gesamte Konstruktion in einer Hand, der Familie Völlmer. Markus Völlmer führt als Vorsitzender den Verein und betreibt daneben sein privates Gewerbe. Daniela Völlmer verantwortet die Firma Bergteufel Events und ist nach den Angaben der Seite Ideengeberin und Autorin des Musicals. Und die Tochter, Lovis Völlmer, ist im Kreativteam als Sängerin und Darstellerin des Musicals aufgeführt. Was davon der Verein ist, der gemeinnützig werden will, und was privates Gewerbe, lässt sich für Außenstehende aus den öffentlichen Angaben kaum sauber trennen. Genau diese Trennung ist aber der Kern der nächsten Frage.
„Keine externe Vermietung", aber die eigenen Firmen spielen dort
Im Kulturausschuss erklärte der Verein auf Nachfrage, eine externe Vermietung der Bühne sei „grundsätzlich nicht geplant", außer gegebenenfalls an städtische Schulen. Zugleich finden am Bergtheater die großen ticketpflichtigen Veranstaltungen statt. Und die laufen nach den öffentlichen Angaben im Impressum von markus-voellmer.de nicht über den Verein, sondern als private Kleinunternehmen der Familie: das Devil Stage Festival unter der Bezeichnung „Bergteufel Events", dazu „Bergteufel, das Musical". Die Tickets laufen über die private Website und über eventim, die Einnahmen gehen also an die privaten Firmen, nicht an den Verein und nicht an die Stadt.
Gespielt wird dabei auf einer Bühne, die noch der Stadt gehört. Daraus ergibt sich eine einfache Frage: Wenn eine externe Vermietung ausgeschlossen wird, wie sind dann die privaten, ticketpflichtigen Veranstaltungen der Familie auf der städtischen Bühne einzuordnen, und was zahlen diese privaten Firmen der Stadt für die Nutzung des öffentlichen Kulturguts? Beantwortet ist das bislang nicht.
Die 12.000 Besucher
Als Argument für die Belebung des Bergtheaters nannte der Verein bei der Projektvorstellung eine Zahl: „Kürbisse glühen" sei von rund 1.500 Besuchern (2016) auf rund 12.000 (2025) gewachsen (Niederschrift Bauausschuss vom 24. Februar 2026). Einen Beleg für diese Zahl gibt es nicht, auch die Presse berichtet ohne Besucherzahlbeleg.
Wir haben nachgerechnet, mit derselben offengelegten Methode wie in unserem Artikel zu den Besucherzahlen. Für ein frei zugängliches Innenstadtfest dieser Größe kommen wir auf eine Größenordnung von rund 3.000 Gästen, vergleichbar mit dem Stadtfest. Die genannten 12.000 wären damit rund das Vierfache unserer nachvollziehbaren Rechnung. Wir behaupten nicht, dass jemand gezählt und falsch angegeben hat. Wir stellen fest: Die Zahl ist durch nichts belegt, und sie passt nicht zu einer transparenten Hochrechnung. Wenn eine solche Zahl ein Kaufargument stützt, sollte sie belegbar sein.
Unumkehrbar umgebaut, für ein Format
Der geplante Umbau ist weitreichend und nicht mehr rückgängig zu machen. Nach der Niederschrift will der Verein den Orchestergraben dauerhaft verfüllen, er sei „nicht mehr zeitgemäß", begründet wird das auch mit einer Unfallgefahr. Als neuer Schwerpunkt des Hauses wird ausdrücklich das Musical genannt.
Damit wird ein öffentliches, denkmalgeschütztes Kulturgut unumkehrbar auf ein einziges Format zugeschnitten, und der Kauf soll dem Verein dafür die Planungssicherheit geben. Aus einer Bühne für viele Nutzungen wird so eine Bühne für ein bestimmtes Vorhaben, und das, bevor die Öffentlichkeit über den Verkauf überhaupt entschieden hat. Die Reihenfolge ist bemerkenswert: Erst wird das Haus für das eigene Format umgebaut, dann soll es der Stadt abgekauft werden.
Entscheiden, ohne den Betroffenen im Raum
Dass hier ein Interessenkonflikt im Raum steht, ist nicht unsere Erfindung, sondern wurde in der Sitzung selbst benannt. Im Kulturausschuss am 3. März 2026 fiel der Satz, das Thema sei „intern und nicht in Anwesenheit des Investors" zu klären. Gemeint war der Vorsitzende des kaufwilligen Vereins. Es geht um ein öffentliches Gut, nicht um das Eigentum einer Familie, und schon im Ausschuss gab es den Wunsch, ohne die interessierte Seite zu beraten.
Der Interessenkonflikt
Markus Völlmer ist Mitglied des Stadtrats und der zuständigen Ausschüsse und zugleich Vorsitzender des kaufwilligen Vereins und Antragsteller. Im Bauausschuss am 24. Februar 2026 stellte er das Vorhaben nach der Niederschrift „vor der Abstimmung über den Verkauf des Bergtheaters" vor. Bei einem solchen Eigeninteresse regelt § 38 der Thüringer Kommunalordnung ein Mitwirkungsverbot. Ob Herr Völlmer bei den Beratungen und Abstimmungen wegen Befangenheit ausgeschlossen war, ist aus den öffentlichen Niederschriften nicht eindeutig ersichtlich. Genau das gehört geklärt, und genau danach haben wir ihn gefragt.
Kann das überhaupt gemeinnützig sein?
Herr Völlmer hat angekündigt, der Verein wolle gemeinnützig werden, ausdrücklich, um Fördermittel einwerben zu können (Kulturausschuss vom 3. März 2026). Die Vereinssatzung wurde laut Register zuletzt am 28. März 2026 geändert. Was Gemeinnützigkeit bedeutet, ist gesetzlich geregelt, und die Anforderungen sind streng.
Die Förderung von Kunst und Kultur ist zwar ein anerkannter gemeinnütziger Zweck (§ 52 der Abgabenordnung). Entscheidend ist aber die Selbstlosigkeit nach § 55 der Abgabenordnung. Danach gilt, verkürzt: Ein Verein darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen, also die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Und niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Genau an dieser Stelle stellen sich uns Fragen, die wir nicht auflösen konnten. Wo findet die gemeinnützige, selbstlose Arbeit des Vereins statt, und wie wird sie dargestellt? Belege dafür haben wir nicht gefunden. Sichtbar sind vor allem die großen, ticketpflichtigen Veranstaltungen, und deren Einnahmen laufen nach den Angaben der Seite nicht über den Verein, sondern über die privaten Firmen der Eheleute. Herr Völlmer rechnet seine Auftritte laut eigener Seite als privates Kleinunternehmen ab.
Wie wird das Vereinsvermögen von den privaten Gewerben getrennt, wenn Verein und Firmen dieselbe Website, dieselbe Adresse und dieselben handelnden Personen haben? Selbstlosigkeit setzt eine klare Trennung voraus. Und profitieren am Ende dieselben Personen, die den Verein führen, über ihre privaten Firmen von einer Bühne, die der gemeinnützige Verein besitzen soll?
Wichtig und fair: Über die Gemeinnützigkeit entscheidet allein das Finanzamt, nicht wir und nicht die Öffentlichkeit. Wir behaupten nicht, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Wir beschreiben, was das Gesetz verlangt, und legen offen, welche Fragen die öffentlich sichtbare Konstruktion dagegen aufwirft. Der Verein hätte das ausräumen können. Auf unsere Anfrage kam keine Antwort.
Keine Antwort
Wir haben dem Verein, Markus Völlmer, Daniela Völlmer sowie dem Bürgermeister vorab Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und konkrete Fragen gestellt, unter anderem zur Befangenheit, zu einem etwaigen Verkaufsbeschluss und zu den Nutzungsentgelten. Wir hatten um Antwort bis zum 22. Juli 2026 gebeten und danach noch eine weitere Woche gewartet. Eine Rückmeldung ist nicht eingegangen.
Das beweist für sich genommen nichts. Aber die Gelegenheit, diese Fragen auszuräumen, wurde nicht genutzt, und deshalb bleiben sie offen. Ihre Stellungnahme veröffentlichen wir selbstverständlich vollständig, sobald sie vorliegt, auch wenn sie unsere Beobachtungen entkräftet.
Es gäbe einen Weg ganz ohne Verkauf: das Erbbaurecht
Der Verein begründet den Kauf vor allem mit Planungssicherheit. Die gäbe es aber auch, ohne dass die Stadt ihr Kulturgut verkauft. Das Stichwort heißt Erbbaurecht, umgangssprachlich Erbpacht.
Vereinfacht gesagt ist ein Erbbaurecht das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben und zu nutzen, und zwar über eine lange, fest vereinbarte Zeit. Üblich sind Laufzeiten von bis zu 99 Jahren. Das Recht wird ins Grundbuch eingetragen, es ist vererblich und übertragbar, und der Berechtigte zahlt dem Eigentümer dafür einen meist niedrigen jährlichen Betrag, den Erbbauzins. Geregelt ist das im Erbbaurechtsgesetz. Der Eigentümer behält dabei das Grundstück, der Berechtigte bekommt langfristige Sicherheit für sein Gebäude.
Auf das Bergtheater übertragen hieße das: Die Stadt bliebe Eigentümerin des Kulturguts. Der Verein bekäme über Jahrzehnte ein sicheres, planbares Recht, die Bühne zu nutzen und in sie zu investieren, also genau die Planungssicherheit, die er sich wünscht. Anders als beim Verkauf behielte die Stadt aber Eigentum und Kontrolle: Sie könnte Bedingungen festschreiben, etwa dass das Haus ein offen zugängliches Kulturgut für alle bleibt, und sie gäbe ein öffentliches Denkmal nicht unumkehrbar aus der Hand.
Aus unserer Sicht ist das der bessere Weg, und zwar für alle Seiten: Der Verein hätte seine Sicherheit, die Bürgerinnen und Bürger behielten ihr Kulturgut, und niemand müsste etwas Unumkehrbares verkaufen. Verkaufen muss man hier schlicht gar nichts.
Unsere Meinung
Der folgende Teil ist unsere Meinung, klar getrennt von den Fakten.
Am meisten enttäuscht uns das Schweigen. Wir haben unsere Fragen offen, sachlich und mit einer fairen Frist an alle Seiten gerichtet, an den Verein, an die handelnden Personen und an die Stadt. Nach Ablauf der Frist haben wir sogar noch eine Woche länger gewartet. Geantwortet hat niemand, weder die Stadt noch die Beteiligten. Bei einem so weitreichenden Vorgang um öffentliches Eigentum enttäuscht uns das sehr. Wer über das Kulturgut der ganzen Stadt mitentscheidet, ob als gewählte Vertreterin oder Vertreter der Bürgerinnen und Bürger oder als interessierte Person, sollte sich berechtigten Fragen stellen und sie beantworten, statt sie auszusitzen. So sollte mit öffentlichem Eigentum, und mit den Menschen, denen es gehört, nicht umgegangen werden.
Denn es geht beim Bergtheater um öffentliches Eigentum, nicht um das einer Familie. Über einen unumkehrbaren Verkauf eines Kulturguts sollten deshalb nicht kleine Gremien allein entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger, notfalls per Bürgerentscheid nach § 17 der Thüringer Kommunalordnung. Eine Pacht oder ein Erbbaurecht wäre aus unserer Sicht der fairere Weg: Der Verein bekäme verlässlich die Bühne, und die Stadt behielte ihr Eigentum am Kulturgut.
Das Engagement des Vereins für das Bergtheater erkennen wir ausdrücklich an. Genau deshalb kommt es auf die Details an, und genau deshalb müssen die offenen Fragen beantwortet werden, bevor entschieden wird.
Quellen
Vereinsregister des Amtsgerichts Gotha, Thüringer Bergteufel e.V., VR 141588 (Abruf vom 14.07.2026: vertretungsberechtigter Vorstand Markus Völlmer als Vorsitzender und Daniela Völlmer als stellvertretende Vorsitzende; Satzung zuletzt geändert 28.03.2026). Ratsinformationssystem der Stadt Friedrichroda, öffentliche Niederschriften: Bauausschuss vom 24.02.2026 (Projektvorstellung, Besucherzahl „Kürbisse glühen", Vorstellung vor der Abstimmung) und Ausschuss für Kur, Kultur, Tourismus, Umwelt und Soziales vom 03.03.2026 (keine externe Vermietung, angestrebte Gemeinnützigkeit zwecks Fördermitteln, Hinweis „nicht in Anwesenheit des Investors"). Öffentliche Impressums- und Websiteangaben auf markus-voellmer.de (Thüringer Bergteufel e.V.; Bergteufel Events, verantwortlich Daniela Völlmer; „Bergteufel, das Musical"; Devil Stage Festival; privates Gewerbe Markus Völlmer, Kleinunternehmer nach § 19 UStG; gemeinsame Adresse Nelkenweg 13; Kreativteam-Seite des Musicals mit Daniela Völlmer als Autorin und Ideengeberin, Markus Völlmer sowie Lovis Völlmer als Sängerin und Darstellerin). Zum geplanten dauerhaften Verfüllen des Orchestergrabens und zum Musical als Schwerpunkt: Niederschriften Bauausschuss 24.02.2026 und Kulturausschuss 03.03.2026. Eigene Hochrechnung der Besucherzahlen (Methode und Werte in unserem Artikel zu den Veranstaltungsgästen auf friedrichroda-news.de). § 17 und § 38 der Thüringer Kommunalordnung; § 52 und § 55 der Abgabenordnung (gemeinnützige Zwecke, Selbstlosigkeit); Erbbaurechtsgesetz (Grundzüge des Erbbaurechts). Über die Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt. Unser Ersuchen um Stellungnahme vom 12.07.2026 mit Frist zum 22.07.2026. Der Kaufpreis und etwaige Vertragsklauseln waren zum Redaktionsschluss nicht öffentlich; einen öffentlichen Verkaufsbeschluss des Stadtrats gibt es bislang nicht.
Es geht um öffentliches Eigentum, nicht um das einer Familie. Über einen unumkehrbaren Verkauf sollte die ganze Stadt entscheiden, notfalls per Bürgerentscheid. Eine Pacht oder ein Erbbaurecht wäre der faire Weg. Das Engagement des Vereins erkennen wir an. Genau deshalb müssen die Fragen beantwortet werden, bevor entschieden wird. (Meinung der Redaktion.)